Ein Beitrag von Jan Dwornig LL.M., Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Der betrügerische Mandant
Einleitung
Als mein belgischer Mandant zum Kunden sagte, dass er erst meinen raadsman fragen müsste, meinte er damit mich. Ich fühlte ein besonderes Vertrauensverhältnis, als hätte er gesagt, da muss ich erst den Herrn Pastor fragen. Auf einer Bootstour mit Anwaltskollegen durch die Grachten von Amsterdam rief mein Freund dem Kollegen am Steuer zu „Hey, je straalt zo’n vertrouwen uit!“ Für mich war das eigentlich das schönste Kompliment, was man seinem Anwalt machen kann. Dieses besondere Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant genießt in nahezu allen Rechtsordnungen besonderen Schutz, ermöglicht es erst die sinnvolle Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur für das zivil- und strafprozessuale Aussageverweigerungsrecht, sondern vor allem für das sogenannte Anwaltsgeheimnis – in Common-Law-Systemen meist als attorney-client privilege bezeichnet. Es sichert das Vertrauen zwischen Rechtsberater und Mandant, indem es Kommunikation im Rahmen rechtlicher Beratung vertraulich hält.
Doch dieser Schutz hat Grenzen. Wird anwaltliche Beratung gezielt dazu eingesetzt, eine Straftat oder einen Betrug zu ermöglichen, wird der Berater wird zum Komplizen. In den USA ist dieser Grundsatz als „crime-fraud exception“ bekannt. In einer ganz anderen Rechtsordnung, der kolumbianischen, schrieb der namhafte Strafrechtler Felipe Olivares einen spannenden Beitrag (Revista Derecho Penal y Criminología, vol. XLIV, 2023, S. 149–178) in dem er sich mit der Entwicklung, dogmatischen Herleitung und praktischen Bedeutung dieser Ausnahme befasst – und dabei aufgezeigt, wie gerichtlich geschützte Vertraulichkeit zu einem Einfallstor für Korruption und Wirtschaftskriminalität werden kann, wenn sie nicht rechtzeitig durchbrochen wird.
Hier nun, werden die verschiedenen Aspekte auf das internationale Wirtschaftsrecht und seine Schiedsgerichtsbarkeit angewandt.
Die „Crime-Fraud Exception“ – Systematik und Dogmatik
Die Ausnahme vom anwaltlichen Vertraulichkeitsschutz bei Beteiligung an einer Straftat oder einem Betrug ist kein Eingriff in das Privileg an sich, sondern Ausdruck seines Schutzzwecks: Die Vertraulichkeit dient dem rechtstreuen Mandanten, nicht dem kriminellen. Die US-amerikanische Rechtsprechung verlangt zwei Voraussetzungen:
- Prima-facie-Nachweis, dass eine rechtswidrige Handlung (Verbrechen, Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche etc.) geplant oder begangen wurde.
- Kausalzusammenhang zwischen der anwaltlichen Kommunikation und der rechtswidrigen Handlung.
Die Gerichte haben hierfür die Möglichkeit einer „in camera review“ entwickelt – die vertrauliche Prüfung durch den Richter im Alleingang, ohne Kenntnis der Gegenpartei. Bereits der Verdacht, dass Kommunikation in betrügerischer Absicht geführt wurde, genügt unter Umständen für eine solche Prüfung.
Zentrale Leitentscheidung ist United States v. Zolin, 491 U.S. 554 (1989), wonach es genügt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kommunikation zur Vorbereitung oder Verschleierung rechtswidriger Handlungen diente.
Ausweitung des Anwendungsbereichs
Olivares zeigt in seiner Analyse, wie sich diese Ausnahme in den letzten Jahrzehnten ausgeweitet hat:
1. Weite Definition des Mandanten
Früher beschränkt auf natürliche Personen, erfasst das Privileg nun auch juristische Personen, insbesondere im Unternehmenskontext. Entscheidend ist nicht die hierarchische Stellung des kommunizierenden Mitarbeiters, sondern ob dessen Kommunikation im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben und im Zusammenhang mit der rechtlichen Beratung steht.
2. Erweiterung der relevanten Tatbestände
Neben klaren Straftaten wie Betrug oder Korruption sind zunehmend auch Regelverstöße wie Verstöße gegen Meldepflichten, Insolvenzverschleppung, Steuervermeidung, Falschbilanzierung oder Verstöße gegen Sanktionsregime umfasst. Die Schwelle für das Eingreifen der Ausnahme wurde gesenkt.
3. Erleichterter Zugang zur gerichtlichen Kontrolle
Die Gerichte üben ihr Ermessen großzügiger aus, wenn es um eine erste Sichtung potenziell privilegierter Kommunikation geht. Auch wenn die Ausnahme letztlich nicht greift, kann das Privileg durch die Prüfung bereits faktisch durchbrochen sein.
Relevanz für internationale Schiedsverfahren
Für Schiedsgerichte ist die Anwendung der „crime-fraud exception“ besonders sensibel, denn es fehlt eine weltweit einheitliche Regelung zur Beweisverwertung und zum Schutz privilegierter Kommunikation.
Doch auch im internationalen Schiedsrecht – etwa bei Schiedsverfahren nach ICC-, DIS- oder LCIA-Regeln – gewinnen diese Grundsätze an Bedeutung. Dies gilt insbesondere in:
- Post-M&A-Streitigkeiten, in denen Due-Diligence-Berichte unter Verdacht stehen, absichtlich unvollständig oder irreführend erstellt worden zu sein.
- Investitionsschiedsverfahren, wenn Investoren sich der Unterstützung von Kanzleien bedienen, um die Herkunft von Geldern oder die Strukturierung von Beteiligungen zu verschleiern.
- Compliance-Fällen, in denen interne Untersuchungen durch Kanzleien nachträglich als Instrument der Vertuschung erscheinen.
Für Anwälte bedeutet das: Nicht jede vertrauliche Kommunikation ist sicher. Wird später nachgewiesen, dass der Zweck der Kommunikation die Begehung eines Delikts war, kann sie offengelegt und verwertet werden – mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Verfahrensstrategie und Glaubwürdigkeit.
Schlussfolgerung
Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses ist unverzichtbar – doch er endet dort, wo aus Beratung ein Werkzeug für rechtswidriges Handeln wird. Die „crime-fraud exception“ ist ein scharfes, aber notwendiges Instrument, um Missbrauch zu verhindern.
Internationale Schiedsgerichte sollten deshalb – unabhängig vom anwendbaren nationalen Recht – bei klaren Anzeichen für Missbrauch von anwaltlicher Vertraulichkeit eine differenzierte Prüfung vornehmen. Für Anwälte in grenzüberschreitenden Streitigkeiten heißt das: größtmögliche Sorgfalt bei der Dokumentation, Kommunikation und Trennung von Beratung und Handlung – insbesondere in risikobehafteten Branchen wie Energie, Bau, Transport und Finanzdienstleistung.
Quellenangabe:
Felipe Olivares: La excepción por delito o fraude al privilegio abogado-cliente: privilegios probatorios y la lucha contra la corrupción en Estados Unidos, in: Revista Derecho Penal y Criminología, vol. XLIV, núm. 117, julio-diciembre 2023, S. 149–178.
Online abrufbar unter: https://revistas.uexternado.edu.co/index.php/derpen/article/view/8747
Zu unserem Beitrag über die Beweiserhebung in Schiedsverfahren
