Force Majeure im Common Law – Fallserie & Praxisleitfäden

Containerschiff bei schwerer See – Cornerstone zu Force-Majeure-Fällen und Checkliste

Cornerstone · Common Law · Vertragsstörungen

Force Majeure im Common Law: Fälle, Checkliste und Abgrenzung

Force Majeure ist im Common Law kein allgemeiner gesetzlicher Entlastungstatbestand. Ob eine Partei von ihrer
Leistungspflicht befreit, die Leistung suspendiert oder ein Kündigungsrecht ausgelöst wird, entscheidet sich in erster Linie
nach dem Wortlaut der vertraglichen Klausel.

Diese Cornerstone-Seite ordnet wichtige Entscheidungen zur Force-Majeure-Prüfung ein: von der Auslegung des Begriffs über
Mitigation und Kausalität bis zur Abgrenzung von Frustration, Hardship und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

Keine automatische Entlastung

Im englischen Recht kommt es auf die Klausel an. Ein Ereignis im Katalog genügt regelmäßig nicht, wenn Kausalität,
Mitigation, Notice oder Kontrollfremdheit fehlen.

Relevanz für internationale Verträge

Force-Majeure-Klauseln sind besonders wichtig in Liefer-, Bau-, Energie-, Logistik-, Charter- und M&A-Verträgen mit
Common-Law-Bezug.

Praktischer Schwerpunkt

Entscheidend sind klare Definitionen, dokumentierte Gegenmaßnahmen, rechtzeitige Anzeige und eine saubere Regelung der
Rechtsfolgen.

Überblick: Was bedeutet Force Majeure im Common Law?

Force Majeure ist im Common Law kein feststehender Begriff mit automatischer gesetzlicher Wirkung. Die Rechtsfolgen ergeben
sich vielmehr aus der vertraglichen Force-Majeure-Klausel. Deshalb ist entscheidend, welche Ereignisse erfasst werden, welche
Partei sich auf die Klausel berufen darf, welche Kausalität verlangt wird und welche Pflichten zur Anzeige und Schadensminderung
bestehen.

Für die Vertragsgestaltung bedeutet das: Eine Force-Majeure-Klausel sollte nicht nur einen Ereigniskatalog enthalten, sondern
auch Kausalitätsmaßstab, Mitigation, Notice, Dauer der Suspendierung, Kündigungsrechte und das Verhältnis zu Hardship- oder
MAC-Regelungen klären. Die ICC und die DIS stellen Musterklauseln bereit, die als Ausgangspunkt für die Vertragsgestaltung dienen können.

Checkliste: Prüfung einer Force-Majeure-Klausel

Die folgenden Punkte sollten bei der Prüfung einer Force-Majeure-Berufung systematisch abgearbeitet werden.

  1. Wortlaut und Adressat:
    Welche Ereignisse sind erfasst? Gilt die Klausel für Verkäufer, Käufer, Auftragnehmer, Auftraggeber oder beide Parteien?
  2. Kausalität:
    War das Force-Majeure-Ereignis die maßgebliche Ursache der Leistungsstörung? Regelt die Klausel konkurrierende Ursachen?
  3. Kontrollsphäre:
    Lag das Ereignis außerhalb zumutbarer Kontrolle oder hätte die Partei das Risiko durch Organisation, Sicherheit oder
    Vorsorge beherrschen können?
  4. Mitigation:
    Wurden zumutbare Alternativen geprüft, Gegenmaßnahmen dokumentiert und Schäden minimiert?
  5. Notice:
    Wurde die Force-Majeure-Anzeige rechtzeitig, formgerecht und mit ausreichender Begründung abgegeben?
  6. Rechtsfolgen:
    Führt die Klausel zur Suspendierung, Fristverlängerung, Anpassung, Kündigung oder Befreiung von Haftung?
  7. Abgrenzung:
    Handelt es sich wirklich um Force Majeure oder eher um Hardship, Marktpreisrisiko, Finanzierungsproblem oder Frustration?

Wichtige Entscheidungen zu Force Majeure im Common Law

Die folgenden Fälle zeigen, wie eng englische Gerichte Force-Majeure-Klauseln am Vertragstext und am konkreten Risikozuschnitt auslegen.

Auslegung

Lebeaupin v Richard Crispin & Co (1920)

Kernaussage: Force Majeure hat keine feste Bedeutung. Entscheidend sind Klauselwortlaut,
Vertragskontext und die konkrete Risikoverteilung.

Schlagworte: Auslegung, Embargo, Wetter, act of God

Mitigation

Channel Island Ferries v Sealink (1988)

Kernaussage: Wer sich auf Force Majeure beruft, muss zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung oder
Minderung der Leistungsstörung prüfen und darlegen.

Schlagworte: Streik, Mitigation, Ersatzleistung, Bareboat Charter

Kausalität

Seadrill v Tullow (2018)

Kernaussage: Force Majeure kann scheitern, wenn neben dem Force-Majeure-Ereignis eine weitere,
nicht erfasste Ursache die Leistung ebenfalls verhindert.

Schlagworte: Kausalität, sole effective cause, concurrent causes, Öl & Gas

Kontrollsphäre

2 Entertain Video v Sony DADC (2020)

Kernaussage: Riot und Brand können im Klauselkatalog stehen. Die Berufung auf Force Majeure kann
dennoch scheitern, wenn zumutbare Sicherheits- oder Brandschutzmaßnahmen unterlassen wurden.

Schlagworte: Riot, Brand, Security, Sprinkler, Sorgfaltspflichten

Finanzierungsrisiko

Tandrin v Aero Toy Store (2010)

Kernaussage: Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Finanzierungsprobleme oder Marktkrisen sind regelmäßig
keine Force Majeure, wenn die Klausel dies nicht ausdrücklich regelt.

Schlagworte: Finanzkrise 2008, Käuferfinanzierung, Hardship, MAC

Maritime Arbitration

Armada v Ashapura (LMAA 2010)

Kernaussage: Lizenz-, Illegality- und Performance-Risiken müssen sauber zugeordnet und bewiesen werden.
Force Majeure scheitert, wenn die tatsächliche Grundlage nicht ausreichend belegt ist.

Schlagworte: COA, Lizenz, Illegality, Genehmigungsrisiko, LMAA

Vergleichstabelle: Kernaussagen auf einen Blick

Die Tabelle verdichtet die wichtigsten Leitlinien für Vertragsgestaltung und Streitfallanalyse.

Fall Jahr Forum Kernpunkt Praxis-Hinweis
Lebeaupin v Crispin 1920 King’s Bench Force Majeure ist kein Begriff mit festem Inhalt. Klausel präzise definieren; Beispielkatalog, Pflichten und Rechtsfolgen regeln.
Channel Island Ferries 1988 Court of Appeal Mitigation und Nachweis zumutbarer Alternativen. Alternativen prüfen, dokumentieren und frühzeitig kommunizieren.
Seadrill v Tullow 2018 Commercial Court Probleme bei konkurrierenden Ursachen. Concurrent-Causes-Regel ausdrücklich aufnehmen.
2 Entertain Video v Sony 2020 Technology and Construction Court Sorgfalts- und Schutzmaßnahmen bleiben relevant. Security, Brandschutz und Risikovorsorge dokumentieren.
Tandrin v Aero Toy Store 2010 Commercial Court Finanzierungs- und Marktrisiken sind regelmäßig keine Force Majeure. Hardship, MAC und Finanzierungsrisiken gesondert regeln.
Armada v Ashapura 2010 LMAA Arbitration Genehmigungs-, Illegality- und Performance-Risiken müssen bewiesen und vertraglich zugeordnet werden. Lizenz- und Behördenrisiken klar verteilen; Beweisvorsorge treffen.

Abgrenzung: Force Majeure, Frustration, Hardship und MAC

Force Majeure ist im Common Law in erster Linie eine vertragliche Regelung. Frustration ist demgegenüber ein eng begrenztes
Rechtsinstitut, das den Vertrag nur in Ausnahmefällen beendet, wenn die Leistung rechtlich oder praktisch grundlegend anders
geworden ist als vereinbart. Das Law Reform (Frustrated Contracts) Act 1943 regelt die Rechtsfolgen bei Frustration nach englischem Recht.

Reine Kostensteigerungen, Lieferengpässe, Marktpreisänderungen oder Finanzierungsprobleme genügen regelmäßig nicht. Solche
Risiken sollten vertraglich über Hardship-, Preisgleit-, Anpassungs- oder MAC-Klauseln geregelt werden.

FAQ zu Force Majeure im Common Law

Häufige Fragen zur praktischen Anwendung von Force-Majeure-Klauseln in internationalen Verträgen.

Reicht es, wenn das Ereignis im Klauselkatalog steht?

Nein. Zusätzlich müssen Kausalität, Kontrollfremdheit, Mitigation, Notice und die vertraglich vorgesehenen Rechtsfolgen
erfüllt sein. Ein Ereignis im Katalog ist nur der Ausgangspunkt der Prüfung.

Deckt „beyond reasonable control“ Finanzierungsprobleme?

Regelmäßig nicht. Finanzierungsprobleme, Marktkrisen oder wirtschaftliche Unrentabilität sind typischerweise Geschäftsrisiken.
Soll dies anders gelten, muss der Vertrag wirtschaftliche Risiken ausdrücklich erfassen.

Was gilt bei mehreren Ursachen?

Bei mehreren Ursachen ist der Klauselwortlaut entscheidend. Häufig wird verlangt, dass das Force-Majeure-Ereignis die alleinige
oder jedenfalls maßgebliche Ursache der Nichterfüllung ist. Bei internationalen Verträgen sollte der Umgang mit konkurrierenden
Ursachen ausdrücklich geregelt werden.

Was sollte eine Force-Majeure-Mitteilung enthalten?

Die Mitteilung sollte das Ereignis, den Zeitpunkt, die betroffenen Vertragspflichten, die Kausalität, bereits ergriffene
Gegenmaßnahmen, erwartete Dauer und die begehrten Rechtsfolgen konkret benennen. Pauschale Hinweise genügen häufig nicht.

Hinweis zur Vertragsprüfung

Force-Majeure-Klauseln sind stark wortlautabhängig. Eine belastbare Einschätzung setzt die Prüfung des konkreten Vertrags,
der betroffenen Pflichten, der Ereigniskette, der Mitteilungen und der wirtschaftlichen Alternativen voraus.

Force-Majeure-Klausel oder Vertragsstörung prüfen lassen

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