Gericht: London Maritime Arbitrators Association (LMAA), Sole Arbitrator Michael Baker-Harber

Aktenzeichen: Final Award

Datum: 16. Februar 2010

Kurzüberblick

Armada (Singapore) Pte Limited v Ashapura Minechem Limited betrifft einen langfristigen
Contract of Affreightment (COA) über 37 Bauxit-Ladungen von Indien nach China. Die Beklagte berief sich auf
Force Majeure (behördliche Eingriffe/Exportrestriktionen) und Illegality (fehlende Lizenz nach indischem Recht).
Der Sole Arbitrator verwarf beide Einwände und sprach Armada insgesamt USD 37.353.524,10 nebst Zinsen und Kosten zu.

Sachverhalt

  • COA vom 4. April 2008: 37 monatliche Shipments bis April 2011; Abgang Bedi/Okha (Gujarat) → Ankunft u. a. Qingdao/Rizhao (China).
  • Erste Reise: mv Carola durchgeführt; im Sommer 2008 Suspendierung bis Januar 2009 vereinbart.
  • Ab 2009 keine weiteren Ladungen: Ashapura verweist auf Eingriffe der Behörden; Armada macht u. a. entgangenen Gewinn geltend.

Force-Majeure-Klausel & Illegality

Force Majeure: Es fehlten belastbare Beweise für ein allgemeines Exportverbot. Hinweise deuteten auf ein
unternehmensspezifisches Problem (z. B. Abgaben/Royalties) hin. Selbstverursachte oder vermeidbare Hindernisse erfüllen den
FM-Tatbestand nicht.

Illegality: Das Fehlen nationaler Lizenzen betrifft die rechtmäßige Ausführung, nicht die Wirksamkeit des COA.
Das Risiko der Erlangung/Versagung liegt bei der Beklagten; die Schiedsvereinbarung bleibt wirksam.

Kernaussagen des Schiedsgerichts

  1. Keine Force Majeure ohne Evidenz: Markt-/Verwaltungsschwierigkeiten oder eigene Versäumnisse genügen nicht.
  2. Illegality-Defence scheitert: Fehlende Lizenz macht den COA nicht nichtig; Leistungsrisiko bleibt beim Schuldner.
  3. Jurisdiktion & Säumnis: Gültige Schiedsvereinbarung; Entscheidung trotz ausbleibender Verteidigung nach § 41(7) Arbitration Act 1996 zulässig.
  4. Schadensberechnung: Zuspruch von USD 37.353.524,10 (inkl. Carola, Monatsdifferenzen, Restlaufzeit) zzgl. Zinsen/Kosten.

Praxisrelevanz & Takeaways

  • FM sauber definieren: Wirtschaftliche/administrative Risiken nur mit klarer Klausel erfasst; sonst Unternehmerrisiko.
  • Genehmigungen zuordnen: Zuständigkeiten (wer beantragt/riskiert Versagung) ausdrücklich regeln.
  • Prozessuale Disziplin: LMAA-Verfahren sanktionieren „Aussitzen“; Entscheidung auf Aktenlage ist möglich.
  • Schadenslogik: Differenzhypothesen (COA-Rate vs. Markt/Time-Charter) von Beginn an sauber dokumentieren.

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FAQ

Ist ein (behauptetes) Exportverbot automatisch Force Majeure?
Nein. Ohne belastbare Nachweise – und bei eigenem Fehlverhalten – greift FM regelmäßig nicht.

Macht fehlende Lizenz den COA nichtig?
In der Regel nicht. Sie betrifft die rechtmäßige Ausführung; das Wirksamkeitsrisiko ist vom Leistungsrisiko zu trennen.

Darf das Tribunal trotz Säumnis entscheiden?
Ja, nach § 41(7) Arbitration Act 1996 kann auf Basis der vorliegenden Unterlagen entschieden werden.