Schiedsverfahren im Streit um Demurrage
Am 04. März 2024 erging ein Schiedsspruch in dem maritimen ad hoc-Verfahren zwischen Panamax International Shipping Company Ltd. und AAT Global Ltd. Im Kern ging es um Demurrage-Kosten. Der Fall zeigt beispielhaft die Konsequenzen auf, wenn sich eine Partei vollständig verweigert, an einem Schiedsverfahren mitzuwirken.
Sachverhalt und Vertragsgrundlage
Der Streitfall entwickelte sich aus einem Tankschiff-Chartervertrag auf Basis eines geänderten ASBATANKVOY-Formulars vom 16. September 2022. Gegenstand war die Beförderung von Carbon Black Feedstock (CBFS) mit dem Tankschiff M/T CABO FUJI von Häfen am Mississippi River zu Löschhäfen an der Ostküste Indiens. Die Vertragsparteien waren Panamax International Shipping Company Ltd. als Verfügungsberechtigter des Schiffes und AAT Global Ltd. als Charterer, wobei diese wiederum die 100%ige Tochter der Himadri Speciality Chemicals Ltd. ist.
Vertraglich vereinbart war eine Pauschalfracht, inkludiert war eine Ladezeit von 192 Stunden. Für weitere Ladezeit sollte eine Demurrage von 50.000 US-Dollar pro Tag oder anteilig anfallen. Von besonderer Bedeutung war die im Fixture Recap festgehaltene Garantieerklärung der Muttergesellschaft Himadri Speciality Chemicals Ltd., die sich „letztendlich verantwortlich für die Erfüllung aller Charterpartei- und Konnossement-Verpflichtungen“ ihrer Tochtergesellschaft erklärte.
Die Reise umfasste das Laden von insgesamt 67.856,142 MT CBFS, teilweise im Centre Point Terminal in Port Allen (12.678,588 MT) und den Rest im IMIT Terminal in St. Rose (55.177,554 MT). Das Löschen erfolgte durch Leichterung von 12.678,588 MT in zwei Tochterfahrzeuge mittels Ship-to-Ship-Transfer (STS) bei Dharma, während die verbleibende Ladung von 55.177,554 MT im HDC Terminal in Haldia gelöscht wurde.
Verfahrensablauf und Nichtbeteiligung der Beklagten
Nachdem die Charterer auf mehrere Zahlungsaufforderungen für die Demurrage-Rechnung in Höhe von 331.567,70 US-Dollar nicht reagierte, leitete Panamax am 11. Oktober 2023 ein Schiedsverfahren ein. Das Unternehmen benannte A.J. Siciliano als seinen Schiedsrichter und forderte AAT Global Ltd. auf, innerhalb der vertraglich vorgesehenen 20 Tage einen eigenen Schiedsrichter zu bestellen.
Die Zustellung der Schiedsklage erfolgte sowohl an AAT Global Ltd. in Kowloon, Hongkong, als auch an die Muttergesellschaft Himadri Speciality Chemicals Ltd. in West Bengal, Indien, wobei die ordnungsgemäße Zustellung durch Kurierbestätigungen dokumentiert wurde. Trotz mehrfacher Fristverlängerungen und wiederholter Aufforderungen weigerte sich die Beklagte, einen Schiedsrichter zu bestellen oder anderweitig am Verfahren teilzunehmen.
Am 4. Dezember 2023 ernannte Panamax für die Beklagte dann als zweite Schiedsrichterin Sandra Gluck. Die beiden ernannten Schiedsrichter wählten anschließend Robert C. Meehan zum dritten Schiedsrichter und Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Auch diese Entwicklungen wurden der Beklagten ordnungsgemäß mitgeteilt, ohne dass eine Reaktion erfolgte.
Demurrage-Berechnung und Schadensfeststellung
Das Schiedsgericht stellte fest, dass die Demurrage hauptsächlich durch Wartezeiten beim Laden in Port Allen sowie beim Warten auf das zweite Leichterfahrzeug für die STS-Operation bei Dharma entstanden war. Genauer gesagt wartete das Schiff etwas über 120 Stunden (5 Tage) auf einen Liegeplatz in Port Allen und etwa 97 Stunden (circa 4 Tage) auf das zweite Tochterfahrzeug in Dharma.
Bei einer erlaubten Ladezeit von 192 Stunden ergab sich eine Überschreitung um 163 Stunden und 14 Minuten. Das Schiedsgericht würdigte dabei, dass der Eigentümer alle vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt hatte, einschließlich spezifischer Schiffs- und Hafenbeschränkungen sowie umfangreicher Anforderungen für die STS-Operation. Besonders bemerkenswert ist, dass der Eigentümer, obwohl der Chartervertrag nur eine STS-Operation vorsah, ohne Protest zwei solcher Operationen durchführte.
Die Berechnung der Demurrage erfolgte nach den üblichen Dokumenten für sowohl die Ladehäfen als auch die Löschoperationen, einschließlich der jeweiligen Sachverhaltsdarstellungen und Bereitschaftsmeldungen. Das Schiedsgericht bestätigte, dass der Eigentümer die vertraglich vorgeschriebenen Ladezeit-Ausnahmen ordnungsgemäß angewandt und die Demurrage korrekt berechnet hatte.
Rechtliche Würdigung und Zinsen
Darüber hinaus stellte das Schiedsgericht fest, dass der Eigentümer seine Demurrage-Forderung fristgerecht innerhalb von 120 Tagen nach Beendigung der Löschung eingereicht hatte. In Übereinstimmung mit der New Yorker Schiedsrechtspraxis gewährte das Gericht Vorabzinsen zum durchschnittlichen Leitzinssatz für den relevanten Zeitraum.
Die Zinsen wurden ab dem 6. Februar 2023 berechnet, da zu diesem Zeitpunkt die am 5. Januar 2023 eingereichte Demurrage-Rechnung im normalen Geschäftsverlauf hätte beglichen werden müssen. Für den Zeitraum bis zum Schiedsspruch am 4. März 2024 ergaben sich Zinsen in Höhe von 29.661,69 US-Dollar.
Anwaltskosten und Schiedsrichterhonorar für das Schiedsverfahren
Klausel 24 des Chartervertrags sah vor, dass Schiedssprüche Kosten einschließlich angemessener Anwaltsgebühren umfassen können. Der Anwalt der Klägerin legte eine eidesstattliche Erklärung über Gebühren und Kosten in Höhe von 9.163,00 US-Dollar vor, die das Schiedsgericht als angemessen erachtete und in voller Höhe zusprach.
Das Schiedsrichterhonorar in Höhe von 14.870,00 US-Dollar wurde vollständig der Beklagten auferlegt, wobei dieses zunächst von der Klägerin zu verauslagen und dann von der Beklagten zu erstatten ist. Bei Nichtzahlung innerhalb von 30 Tagen sieht der Schiedsspruch weitere Zinsen in Höhe von 8,5% p.a. vor.
Haftung der Muttergesellschaft
Ein besonders praxisrelevanter Aspekt des Schiedsspruchs betrifft die Haftung der Muttergesellschaft Himadri Speciality Chemicals Ltd. Das Schiedsgericht interpretierte die im Fixture Recap enthaltene Garantieerklärung, wonach die Muttergesellschaft „letztendlich verantwortlich für die Erfüllung aller Charterpartei-Verpflichtungen“ ihrer Tochtergesellschaft sei, als ausreichend weit gefasst, um auch die rechtzeitige Zahlung von Demurrage-Forderungen zu umfassen.
Diese Auslegung hat erhebliche praktische Bedeutung für die maritime Industrie, da sie zeigt, wie Schiedsgerichte pauschale Garantieerklärungen von Muttergesellschaften interpretieren können. Die Formulierung wird als umfassende Haftungsübernahme verstanden, die über die ursprünglich möglicherweise beabsichtigten Leistungsverpflichtungen hinausgeht.
Fazit und Praxisrelevanz
Der Schiedsspruch verdeutlicht mehrere wichtige Aspekte des internationalen Schiedsverfahrensrechts. Zum einen zeigt er die Konsequenzen vollständiger Verfahrensverweigerung auf: Trotz mehrfacher ordnungsgemäßer Zustellung und großzügiger Fristerstreckungen führte die Nichtbeteiligung der Beklagten zu einem vollumfänglichen Obsiegen der Klägerin. Das Schiedsgericht ließ sich weder durch die Abwesenheit der Beklagten von einer sorgfältigen Prüfung der Ansprüche abhalten noch von einer zurückhaltenden Schadensfeststellung.
Zum anderen unterstreicht das Schiedsverfahren die Bedeutung präziser Vertragsformulierungen, insbesondere bei Garantieerklärungen von Muttergesellschaften. Die weite Auslegung der Haftungsübernahme durch das Schiedsgericht dürfte für künftige Vertragsgestaltungen im Bereich der Schifffahrt von erheblicher Relevanz sein. Unternehmen sollten sich der weitreichenden Folgen pauschaler Garantieerklärungen bewusst sein und diese entsprechend ihrer tatsächlichen Risikobereitschaft formulieren.

