Der Begriff „Tribunal“ wird in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit als Synonym für das Schiedsgericht verwendet. Er bezeichnet das aus einem oder mehreren Schiedsrichtern bestehende Gremium, das über eine Streitigkeit verbindlich entscheidet.
Fachdefinition
Ein Tribunal ist das zentrale Entscheidungsorgan im Schiedsverfahren. Es setzt sich entweder aus einem Einzelschiedsrichter oder einem Kollegium (meist drei Schiedsrichter) zusammen.
Wesentliche Merkmale:
Parteiautonomie: Die Parteien bestimmen Zahl und Auswahl der Mitglieder des Tribunals.
Zusammensetzung: Typisch ist ein Dreiergremium (je ein Schiedsrichter pro Partei + Vorsitzender).
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: Schiedsrichter müssen frei von Interessenkonflikten sein.
Befugnisse: Leitung des Verfahrens, Anordnungen zur Beweisaufnahme, Erlass des Schiedsspruchs.
Rechtsgrundlage: Die Befugnisse des Tribunals ergeben sich aus der Schiedsvereinbarung, der anwendbaren Schiedsordnung (z. B. ICC, DIS, UNCITRAL) und der lex arbitri am Schiedsort.
Praxisbeispiel
In einem ICC-Schiedsverfahren mit Schiedsort Zürich benennen die Parteien jeweils einen Schiedsrichter. Diese beiden einigen sich auf einen renommierten Professor für internationales Wirtschaftsrecht als Vorsitzenden. Zusammen bilden sie das Tribunal, das über die Streitigkeit entscheidet und einen verbindlichen Schiedsspruch erlässt.
Relevanz & Vorteile
Der Begriff „Tribunal“ verdeutlicht den internationalen Charakter des Schiedsverfahrens. Anders als staatliche Richter werden die Mitglieder des Tribunals von den Parteien ausgewählt, was Vertrauen in Fachkompetenz, Sprachkenntnisse und Neutralität schafft. Dadurch ist das Tribunal ein Kernstück der Flexibilität und Akzeptanz der Schiedsgerichtsbarkeit.
Weiterführende Links
Glossar: [Schiedsgericht], [Schiedsrichterbenennung], [Schiedsverfahren], [Schiedsspruch]
Blog: [Die Rolle des Tribunals im internationalen Schiedsverfahren]
