📚 Dieser Beitrag ist Teil der Übersicht zu den deutschen Investitionsschutzabkommen.
Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Seite Investitionsschutz & ISDS.
Executive Summary
Das Investitionsschutzabkommen Deutschland – Bahrain (2007) ist Status: In Kraft seit 27. Mai 2010. Kernthemen: Fair and Equitable Treatment, Enteignungsschutz, Meistbegünstigung, Full Protection and Security. Verfahrensseitig wichtig: ICSID/UNCITRAL-Schiedsgerichtsbarkeit, 6-monatige Konsultationsfrist, freie Forenwahl für Investoren.
Historischer Kontext & Rechtsstand
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- Unterzeichnung: 5. Februar 2007, Manama
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- Inkrafttreten: 27. Mai 2010
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- Kündigung: Nicht gekündigt
- Sunset: 15 Jahre Nachwirkung nach eventueller Kündigung (Art. 14 Abs. 3)
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- Fundstelle: BGBl. 2008 II Nr. 13
- Aktuelle Notizen: Vollständig in Kraft, keine Reform-/Ersatzpläne bekannt
Das deutsch-bahrainische BIT entstand im Kontext der deutschen Strategie zur Stärkung von Wirtschaftsbeziehungen mit den Golfstaaten. Bahrain fungiert als regionales Finanz- und Dienstleistungszentrum für den Golf-Kooperationsrat (GCC) und bietet deutschen Unternehmen strategische Vorteile für Geschäftstätigkeiten in der gesamten Golfregion. Das Abkommen folgt dem klassischen deutschen BIT-Muster und gewährleistet deutschen Investoren völkerrechtlich fundierten Rechtsschutz in einem der wichtigsten Geschäftszentren des Nahen Ostens.
Zentrale Schutzstandards
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- Fair and Equitable Treatment (FET): Art. 2 Abs. 1 – Verpflichtung zur gerechten und billigen Behandlung aller Investitionen
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- Enteignungsschutz: Art. 4 – Enteignungen nur bei öffentlichem Interesse, nicht-diskriminierend und gegen prompte, angemessene Entschädigung
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- MFN/Nationale Behandlung: Art. 3 – Inländergleichbehandlung und Meistbegünstigungsklausel
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- Full Protection and Security (FPS): Art. 2 Abs. 1 – Gewährleistung des vollen Schutzes und der Sicherheit
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- Umbrella Clause: Nicht enthalten im Vertragstext
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- Transfers/Devisen: Art. 5 – Freier Transfer von Kapital und Erträgen
Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS)
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- Forum: ICSID-Schiedsverfahren oder UNCITRAL-Regeln nach Wahl des Investors
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- Consent-Mechanik: Automatische Zustimmung bei Ratifikation, unilaterales Angebot des Staates
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- Cooling-off/Konsultationen: 6 Monate Konsultationsfrist vor Schiedsverfahren
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- Fork-in-the-Road / Local Remedies: Keine Verpflichtung zur Erschöpfung lokaler Rechtsmittel
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- Definition Investition/Investor: Umfasst alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten (Art. 1)
- Kostentragung/Fees: Nach anwendbaren Schiedsregeln
Das BIT bietet deutschen Investoren die Wahlfreiheit zwischen ICSID-Schiedsverfahren unter der ICSID-Konvention und UNCITRAL-Schiedsregeln mit ad-hoc-Tribunalen. ICSID-Verfahren bieten besondere Vorteile durch autonome Vollstreckung und Immunität vor nationalen Aufhebungsverfahren. Bahrain ist sowohl ICSID-Vertragsstaat als auch Signatar des New Yorker Übereinkommens, was effiziente Durchsetzung ermöglicht.
Der vollständige Vertragstext als pdf: Download
Bekannte Schiedsverfahren
Unter dem deutsch-bahrainischen BIT sind bislang keine öffentlich dokumentierten Investor-Staat-Schiedsverfahren bekannt. Allerdings bestehen aktuelle ISDS-Verfahren zwischen anderen Parteien und Bahrain:
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- Naftiran Intertrade Co. (NICO) Limited v. Kingdom of Bahrain (ICSID Case No. ARB/22/34) – Anhängiges Verfahren seit Dezember 2022 bezüglich Einfrierung von Geldern in bahrainischen Banken
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- Bank Melli Iran and Bank Saderat Iran v. Bahrain (PCA Case No. 2017-25) – EUR 243 Mio. Schadenersatz wegen indirekter Enteignung der Future Bank
Strategische Implikationen
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- Zulässigkeit & Timing: 6-monatige Konsultationsfrist beachten; keine Erschöpfung lokaler Rechtsmittel erforderlich
- Strukturierung: Investitionen über deutsche Gesellschaften strukturieren für BIT-Schutz; Mindestkapitalanforderungen von 100.000 BHD für Tochtergesellschaften
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- Beweis & Compliance: Sorgfältige Dokumentation aller Investitionsentscheidungen und staatlichen Zusagen; Nachweis wirtschaftlicher Tätigkeiten
- Durchsetzung: ICSID-Verfahren bevorzugen wegen automatischer Vollstreckbarkeit; Bahrain als ICSID-Vertragsstaat und New York Convention-Signatar
FAQ zum Abkommen Deutschland – Bahrain
ICSID-Schiedsverfahren sind meist vorzugswürdig wegen automatischer Vollstreckbarkeit in allen Vertragsstaaten und Immunität vor nationalen Aufhebungsverfahren. UNCITRAL-Verfahren bieten mehr Flexibilität bei Schiedsrichterauswahl und Verfahrensgestaltung.
Nein, das BIT enthält keine Local Remedies-Klausel. Deutsche Investoren können direkt internationale Schiedsverfahren einleiten, müssen aber die 6-monatige Konsultationsfrist beachten.
Ja, 15 Jahre Nachwirkung für bis zum Zeitpunkt der Kündigung getätigte Investitionen (Art. 14 Abs. 3). Das BIT ist jedoch derzeit in Kraft und nicht gekündigt.
Seit 2021: 100% ausländisches Eigentum in 62 Wirtschaftsbereichen möglich, Mindestkapital 100.000 BHD, Muttergesellschaft muss 750 Mio. Euro Jahresumsatz und Präsenz in mindestens 10 Märkten haben.
➡️ Weiterführend: Alle deutschen Investitionsschutzabkommen im Überblick auf der Seite Investitionsschutz & ISDS.
Siehe auch das Investitionsschutzabkommen Deutschland – VAE und das
Investitionsschutzabkommen Deutschland – Südafrika.
Stand: 8. September 2025. Hinweise/Updates gern per Mail.
