Am 15. März 2024 veröffentlichte die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit die
Ergänzenden Regeln für Streitverkündungen (DIS-ERS). Damit existiert erstmals eine rechtssichere Streitverkündung in DIS Schiedsverfahren – mit Interventionswirkung,
Verjährungshemmung und klaren Fristen.
Die DIS bietet u. a. das DIS-Schiedsverfahren und (seit 15.03.2024) Streitverkündungen nach DIS-ERS.
Was ist ein DIS Schiedsverfahren?
Ein DIS Schiedsverfahren ist ein privatwirtschaftliches Streitbeilegungsverfahren, das nach der
DIS-Schiedsgerichtsordnung (2018) administriert wird.
Besonders relevant sind Mehrparteien-Konstellationen (Lieferketten, Anlagenbau, Energie, Logistik), in denen Regressketten eine Rolle spielen.
Problem: Die Regressfalle ohne Streitverkündung
widersprüchliche Feststellungen – das Risiko der „Regressfalle“.
Das staatliche Verfahrensrecht kennt mit §§ 72 ff. ZPO die Streitverkündung samt Interventionswirkung; das Schiedsverfahrensrecht (§§ 1025 ff. ZPO) nicht.
Genau hier setzen die DIS-ERS an.
DIS-ERS im Überblick
- Inkrafttreten: 15. März 2024
- Regelungsziel: Streitverkündung im DIS-Schiedsverfahren mit Interventionswirkung und Verjährungshemmung
- Systematik: Terminologie und Struktur nach ZPO-Vorbild → hohe Vorhersehbarkeit
- Sprachen: Deutsch & Englisch (praxisfreundlich international)
Die Regeln gelten nur, wenn die Parteien ihre Anwendbarkeit vereinbart haben – idealerweise bereits beim Vertragsschluss mittels Musterklausel.
Voraussetzungen & Zustimmung des Dritten
- Zulässigkeit: Streitverkündung ist zulässig, wenn eine Partei für den Fall des ungünstigen Ausgangs einen Gewährleistungs-/Schadloshaltungsanspruch gegen einen Dritten glaubt oder einen Anspruch des Dritten besorgt (Anlehnung an § 72 Abs. 1 ZPO).
- Zustimmung des Dritten: Der Dritte muss sich mit einer Streitverkündung nach DIS-ERS einverstanden erklärt haben (z. B. durch entsprechende Klausel im Regressverhältnis).
- Vereinbarung DIS-ERS: Die Verfahrensparteien müssen die Anwendbarkeit der DIS-ERS vereinbaren.
Ablauf & Fristen im DIS-ERS-Verfahren
| Schritt | Wer? | Frist/Timing | Inhalt/Form |
|---|---|---|---|
| Streitverkündung erklären | Schiedskläger | Bereits in der Schiedsklage möglich | Streitverkündungsschriftsatz an DIS mit Bezeichnung Dritter, Grund, Stand, Vereinbarungen |
| Streitverkündung erklären | Schiedsbeklagter | 21 Tage nach Übermittlung der Schiedsklage | Wie oben |
| Spätere Streitverkündung | Beide Parteien | Nach Konstituierung des Tribunals nur mit Zustimmung des Dritten | Nachweis der Zustimmung erforderlich |
| Beitritt als Nebenintervenient | Dritter | 21 Tage nach Übermittlung des Streitverkündungsschriftsatzes | Beitrittserklärung; Teilnahme- und Unterstützungsrechte, keine eigene Partei |
Rolle des Dritten: Nebenintervention statt Parteierweiterung
Der Streitverkündungsempfänger wird nicht Partei des Ausgangsschiedsverfahrens. Er kann als Nebenintervenient beitreten,
hat Informations- und Beteiligungsrechte (inkl. Mitwirkung bei der Schiedsrichterbestellung), macht aber keine eigenen Anträge geltend.
Rechtswirkungen
- Interventionswirkung: Der Dritte ist der streitverkündenden Partei gegenüber mit dem Einwand, der Ausgangsrechtsstreit sei unrichtig entschieden, grundsätzlich ausgeschlossen (ZPO-Vorbild).
- Verjährungshemmung: Die Streitverkündung hemmt die Verjährung gegenüber dem Dritten – wichtig bei langen Projekten.
- Universeller Folgestreit: Wirkt unabhängig davon, ob der Folgestreit vor einem DIS-Tribunal, einem anderen Schiedsgericht (ICC/LCIA/VIAC/Ad-hoc) oder einem staatlichen Gericht geführt wird.
Vergleich mit anderen Ansätzen
Munich Rules
- Flexibel, aber auslegungsintensiv
- Mehr Regelungsoptionen → höhere Komplexität
- Weniger ZPO-Anbindung → geringere Vorhersehbarkeit
ICC/LCIA/VIAC (Joinder/Konsolidierung)
- Erweiterung/Verbindung möglich
- Keine „echte“ Streitverkündung mit Interventionswirkung
- Kein Ersatz für DIS-ERS in Regressketten
Vertragsgestaltung & Musterklausel
Empfehlung: Verwende eine einheitliche DIS-Schiedsklausel im Konzern und ergänze in Regressverhältnissen (Subunternehmer, Versicherer, Lieferanten)
die Zustimmung zur Streitverkündung nach DIS-ERS. Siehe auch Leitfaden Schiedsklausel und
Joinder/Konsolidierung.
Musterklausel (Basis)
Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden nach der
Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)
unter Einbeziehung der Ergänzenden Regeln für Streitverkündungen (DIS-ERS) entschieden.
Der Schiedsort ist [Ort], die Verfahrenssprache ist [Sprache].
Zusatz für Regressverhältnisse (Zustimmung Dritter)
Der/die Unterzeichner(in) stimmt zu, dass in einem nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung
geführten Ausgangsschiedsverfahren eine Streitverkündung nach Maßgabe der DIS-ERS
gegen ihn/sie wirksam erklärt werden kann und erkennt die daraus folgenden
Rechtswirkungen (einschließlich Interventionswirkung und Verjährungshemmung) an.
Branchenbeispiele
- Anlagenbau & Offshore: Generalunternehmer vs. Auftraggeber; Regress beim Nachunternehmer.
- Logistik & Seehandel: Hauptfrachtführer vs. Verlader; Regress bei Unterfrachtführer/Haftpflichtversicherer.
- Energy/Infrastructure: JV-Ketten, EPC-Chains, technische Zulieferer.
Kosten & Effizienz
Die Streitverkündung nach DIS-ERS verursacht zusätzliche DIS-Administrationsschritte, senkt jedoch die Gesamtkosten durch Vermeidung paralleler
Verfahren, einheitliche Tatsachenfeststellungen und bessere Vergleichsfenster.
Risiken & Grenzen
- Zustimmungserfordernis: Fehlt die vorgelagerte Zustimmung, ist eine späte Streitverkündung nur eingeschränkt möglich.
- Fristen: Versäumnisse gefährden Interventionswirkung und Hemmung.
- Internationale Ketten: Prüfe Kollisionen mit ausländischem Verfahrens-/Vollstreckungsrecht.
Checkliste: In 7 Schritten zur wirksamen Streitverkündung
- DIS-ERS in Hauptvertrag aufnehmen
- Zustimmung Dritter in Regressverträgen sichern
- Schiedsort/Verfahrenssprache eindeutig festlegen
- Fristenplan (21-Tage-Fenster) erstellen
- Streitverkündungsschriftsatz mit Belegen vorbereiten
- Zustellungs-/Übermittlungsnachweise sichern
- Beitritt des Dritten aktiv anbahnen & koordinieren
