Die Republik Nordmazedonien hat im August 2025 den Sieg in drei investitionsrechtlichen Schiedsverfahren verkündet. Hierzu gehört das ICC Schiedsverfahren GAMA Nordmazedonien um türkische Kraftwerksbauleistungen. Das ICC-Schiedsverfahren GAMA Güç Sistemleri Mühendislik ve Taahhüt A.Ş. v. Republik Nordmazedonien (ICC Case No. 26696/HBH) zeigt exemplarisch die rechtlichen Herausforderungen beim Übergang privatrechtlicher Streitigkeiten in investitionsrechtliche Schiedsverfahren.
Verfahrenshintergrund und Parteien
Die Streitparteien
Klägerin ist das auf Engineering, Procurement und Construction (EPC) spezialisierte Unternehmen GAMA Güç Sistemleri Mühendislik ve Taahhüt A.Ş. aus der Türkei. Beklagte ist die Republik Nordmazedonien, vertreten durch White & Case LLP (New York) und die örtliche Kanzlei Nikola Lazarov LL.M (Skopje).
Verfahrensrechtliche Grundlagen
Das Verfahren basiert auf dem bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) zwischen der Türkei und Nordmazedonien. Artikel VII(2) des Abkommens verweist Streitigkeiten zur ICC-Schiedsgerichtsbarkeit. Das Tribunal wurde nach den ICC-Schiedsregeln 2021 konstituiert mit Sitz in Paris und englischer Verfahrenssprache.
Sachverhalt: Kraftwerksbau und Insolvenzverfahren
EPC-Vertrag und Vergleichsvereinbarung
Die Klägerin schloss mit dem städtischen Energieunternehmen TE-TO AD Skopje (Company for Production of Electricity and Heat) einen EPC-Vertrag über den Bau eines kombinierten Gas- und Dampfkraftwerks. EPC steht für Engineering, Procurement, and Construction und meint „schlüsselfertig“. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme entstanden Streitigkeiten über ausstehende Zahlungen. Man verständigte sich schließlich am 24. Februar 2012 mit einer Vergleichsvereinbarung. TE-TO verpflichtete sich zur Zahlung von EUR 5 Millionen an GAMA.
Vollstreckungsversuche und Insolvenzverfahren
Als TE-TO die Vergleichssumme nicht zahlte, leitete GAMA 2012 ein Vollstreckungsverfahren vor mazedonischen Gerichten ein. Das Verfahren durchlief die Instanzen vom Zivilgericht Skopje über das Berufungsgericht bis zum Obersten Gerichtshof. Parallel dazu beantragte TE-TO ein Insolvenzverfahren mit Reorganisationsplan, der eine Reduzierung ungesicherter Forderungen auf 10 Prozent vorsah.
Gläubigerverfahren und Mehrheitsentscheidung
Das Insolvenzgericht genehmigte TE-TOs Reorganisationsplan nach einem ordnungsgemäßen Gläubigerverfahren. 90,19 Prozent der Gläubiger nahmen an der Anhörung am 5. Juni 2018 teil, darunter auch GAMA. Beim Abstimmungstermin am 14. Juni 2018 stimmten 77 Prozent der Gläubiger für den Plan. GAMA wurde dabei – wie alle anderen ungesicherten Gläubiger – überstimmt.
Rechtliche Argumentation der Parteien
GAMAs investitionsrechtliche Ansprüche
GAMA stützt seine Klage auf mehrere Bestimmungen des türkisch-mazedonischen BIT:
- Artikel III: Enteignung (expropriation)
- Artikel II(3): Meistbegünstigungsbehandlung (MFN treatment)
- Importierte Standards über MFN-Klausel: Fair and equitable treatment, non-impairment treatment, full protection and security
- Völkergewohnheitsrecht: Denial of justice
Nordmazedoniens Einwendungen
Die Republik Nordmazedonien argumentiert in ihrer Klageerwiderung vom 28. Februar 2022 mit drei Hauptlinien:
1. Fehlende staatliche Beteiligung
Der Streit betreffe einen privaten Konflikt zwischen Privatparteien (GAMA und TE-TO). Nordmazedonien habe keine Sovereign Powers (puissance publique) eingesetzt, um in den Vertrag oder GAMAs Forderung einzugreifen. Ohne bewiesenes staatliches Handeln könne es keine Vertragsverletzung geben.
2. Verfehlter Denial of Justice-Standard
Investitionsschiedsgerichte prüften Gerichtsentscheidungen ausschließlich nach dem Denial of Justice-Standard. Dieser erfordere „fundamentally unfair and biased proceedings“ oder „such an egregiously wrong [misapplication of law], that no honest, competent court could have possibly done so.“ GAMA zeige lediglich Unzufriedenheit mit Gerichtsentscheidungen, nicht aber grobe Rechtsverweigerung.
3. Ordnungsgemäße Rechtsanwendung
Die mazedonischen Gerichte hätten ordnungsgemäß mazedonisches Recht angewandt. Das Insolvenzverfahren sei regular verlaufen, alle Gläubiger seien gehört worden, und die Mehrheitsentscheidung entspreche den gesetzlichen Bestimmungen.
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Zuständigkeitsproblematik
Ein interessanter Aspekt betrifft GAMAs eigene Prozessstrategie. GAMA hatte ursprünglich ein summarisches Verfahren vor einem Notar gewählt, TE-TO erhob jedoch Einspruch. Nach mazedonischem Recht (inspiriert vom deutschen Recht) kann der Antragsteller ohne Zustimmung der Gegenseite nicht mehr zurückziehen, sodass die Gerichte zuständig blieben. Nordmazedonien argumentiert, GAMA habe dadurch auf sein Schiedsrecht aus dem EPC-Vertrag verzichtet.
Tribunal und Beweisverfahren
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern: einem von jeder Partei gewählten Schiedsrichter und einem gemeinsam gewählten Vorsitzenden. Beide Seiten legten umfangreiche Sachverständigengutachten zum mazedonischen Insolvenzrecht vor.
Praktische Einordnung und Bewertung
Typische Problematik: Contract Claims vs. Treaty Claims
Der Fall illustriert die klassische Abgrenzung zwischen vertraglichen Ansprüchen und investitionsrechtlichen Treaty Claims. Die mazedonische Verteidigung folgt der etablierten Rechtsprechung, wonach Investoren nicht das Schiedsgericht als Berufungsinstanz für nationale Gerichtsentscheidungen nutzen können.
Strategische Erwägungen für die Praxis
Für Investoren und deren Anwälte ergeben sich wichtige Lektionen:
- Sorgfältige Vertragsgestaltung: Schiedsklauseln müssen mit möglichen BIT-Verfahren koordiniert werden
- Prozessstrategie: Die Wahl nationaler Verfahren kann Schiedsrechte verwirken
- Beweisstrategie: Staatliches Handeln muss substantiiert nachgewiesen werden
- Denial of Justice: Der Standard ist bewusst hoch angesetzt und schwer zu erfüllen
Das Verfahren zeigt exemplarisch, wie sich privatrechtliche Konflikte zu komplexen investitionsrechtlichen Streitigkeiten entwickeln können, wenn Investoren nicht frühzeitig die richtige Rechtsstrategie wählen.
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