Eine Entire Agreement Clause legt fest, dass der schriftliche Vertrag die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien darstellt.
Merkmale:
Ausschluss mündlicher Nebenabreden: Frühere oder gleichzeitige Absprachen werden verdrängt.
Rechtssicherheit: Parteien können sich nur auf den Vertragsinhalt berufen.
Beweisfunktion: Streit über „Side Deals“ oder mündliche Zusagen wird reduziert.
Grenzen: Klauseln können nicht zwingendes Recht oder Betrug ausschließen.
Praxisbeispiel
In einem internationalen Liefervertrag beruft sich der Käufer auf eine angeblich mündlich zugesagte zusätzliche Garantie. Der Vertrag enthält jedoch eine Entire Agreement Clause, die alle Nebenabreden ausschließt. Das Tribunal entscheidet, dass die behauptete Zusage rechtlich unbeachtlich ist, da sie nicht im Vertrag steht.
Relevanz & Vorteile
Klarheit: Minimiert das Risiko widersprüchlicher Interpretationen.
Standard in Common-Law-Verträgen: Besonders im englischen und US-amerikanischen Vertragsrecht üblich.
Präventiv: Verhindert, dass Parteien im Nachhinein weitere Ansprüche geltend machen.
Grenzen: In manchen Rechtsordnungen eingeschränkt (z. B. keine Wirkung bei Täuschung oder gesetzlich zwingenden Pflichten).
Weiterführende Links
Glossar: [No Oral Modification Clause], [Schriftform], [Parol Evidence Rule], [Vertragsauslegung]
Blog: [Entire Agreement Clauses in internationalen Verträgen – Schutz oder Scheinsicherheit?]
