Kurzüberblick

Channel Island Ferries Ltd v Sealink UK Ltd (1988 WL 622867) ist ein führender Fall zur Anwendung von Force-Majeure-Klauseln im englischen Recht. Im Zentrum standen Streiks und die Frage, ob die betroffene Partei alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um die Folgen zu vermeiden. Das Gericht verneinte die Berufung auf Force Majeure, weil keine alternativen Schiffe bereitgestellt wurden.

Sachverhalt

CIF und SUKL betrieben verlustreiche Fährdienste zwischen dem Vereinigten Königreich und den Kanalinseln. Zur Sanierung gründeten sie eine gemeinsame Gesellschaft (BCIF). Vereinbart war, dass SUKL zwei Schiffe ohne Crew per Bareboat Charter bereitstellt. Kurz nach Vertragsunterzeichnung kam es jedoch zu massiven Streiks und Schiffsbesetzungen. Die Schiffe konnten nicht übergeben werden. SUKL berief sich auf Force Majeure.

Force-Majeure-Klausel

Die Klausel umfasste ausdrücklich „Act of God, disease, strikes, lock-outs, fire, and any accident or incident beyond the control of the party“. SUKL argumentierte, der Streik und spätere Gewerkschaftsvereinbarungen hätten die Vertragserfüllung unmöglich gemacht.

Kernaussagen des Gerichts

  • Darlegungslast: Die Partei, die sich auf Force Majeure beruft, muss zweifelsfrei zeigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Unmöglichkeit: In den meisten Fällen muss rechtliche oder physische Unmöglichkeit nachgewiesen werden.
  • Streiks sind unsicher: Auch langanhaltende Streiks können jederzeit unerwartet enden.
  • Mitigation: Der Schuldner muss zumutbare Ersatzmaßnahmen treffen (z. B. Ersatzschiffe beschaffen). Das hatte SUKL unterlassen.

Die Court of Appeal kam zu dem Ergebnis, dass SUKL „wholly failed“ darzulegen, warum Force Majeure anwendbar sein sollte. Die Berufung auf die Klausel scheiterte.

Praxisrelevanz & Takeaways

  1. Beweislast: Der Schuldner muss beweisen, dass Force Majeure greift.
  2. Mitigation: Alle zumutbaren Alternativen müssen geprüft werden.
  3. Streiks: Können grundsätzlich Force Majeure sein, aber nur wenn keine realistischen Ausweichmöglichkeiten bestehen.
  4. Klartext-Klauseln: Vertragliche Definitionen von „Streik“ & „Lock-out“ sollten mit Pflichten zur Ersatzleistung kombiniert werden.
  5. Schiedsverfahren: Im Kontext von ICC- oder DIS-Schiedsverfahren gilt die gleiche Logik: Force Majeure greift nur bei klarer Unvermeidbarkeit.

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FAQ

Kann ein Streik immer als Force Majeure gelten?

Nein. Nur wenn er objektiv unvermeidbar ist und keine Alternativen (z. B. Ersatzschiffe) bereitgestellt werden können.

Wer trägt die Beweislast?

Immer die Partei, die sich auf Force Majeure beruft. Sie muss Unmöglichkeit und Mitigation nachweisen.

Welche Rolle spielt Mitigation?

Sie ist entscheidend. Wer keine zumutbaren Alternativen prüft, scheitert in der Regel mit Force-Majeure-Argumenten.