Ein Beitrag von Jan Dwornig LL.M., Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Logistikvertrag: Reichweite von Schiedsklauseln
Einleitung
Internationale Logistikverträge sind komplizierte Vertragskonstruktionen, die Rechte und Pflichten einer Vielzahl von Beteiligten auf verschiedenen Regeln sollen. Die Der Fall Lineas NV (Belgien) v. DB Cargo Nederland NV (Niederlande) & Cobra NV (Belgien) bietet einen seltenen Einblick in die Herausforderungen der Schiedsgerichtsbarkeit bei grenzüberschreitenden Eisenbahnunfällen.
Der Fall im Überblick
Gegen 02:00 Uhr des 04. Mai 2013 kam es zu einem folgenschweren Zugunglück (Tagungsbericht OTIF) in der Nähe der belgischen Stadt in der Provinz Ostflandern, Belgien. Nach Überfahren einer Weiche mit zu hoher Geschwindigkeit entgleiste ein Güterzug. Die ersten 6 Kesselwagen, 5 beladen mit Acrylnitrilund und einer mit mit Butadien kippten um. 3 Tanks mit Acrylnitril wurden aufgerissen, entzündeten sich. Ein mit Zyanit gefüllter Tankwagon brannte vollständig aus. Die Umgebung war so stark betroffen, dass viele hundert Menschen evakuiert wurden, viele mussten mit Gegengiften gehandelt werden. Ein Mann starb an der Ausbreitung des Acrylnitrits.
Die Betreiberin des Zuges die DB Cargo Nederland stritt sich mit dem belgischen Eisenbahnverkehrsunternehmen Lineas in einem Schiedsverfahren der DIS.
Zentrale Streitfrage: War das betreffende Transportsegment (Kijfhoek–Terneuzen) überhaupt vom Schiedsvertrag der Rahmenvereinbarung (FSA) gedeckt?
Die Rolle der Rahmenvereinbarung (FSA) und ihrer Anhänge
Das Schiedsgericht bejahte seine Zuständigkeit und berief sich dabei auf Art. 25 der FSA. Die Annahme: Das Transportsegment sei durch Anhänge der FSA mit umfasst. Lineas bestritt dies – ihrer Ansicht nach sei das Segment nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung gewesen und ging gegen die Entscheidung in Brüssel vor Gericht.
Das Gericht Erster Instanz Brüssel wies die Nichtigkeitsklage von Lineas jedoch ab. Die Begründung: Lineas habe die Einbeziehung des fraglichen Segments nicht eindeutig bestritten – zumindest nicht klar und konsistent im Verfahren. Zudem reiche eine „unrichtige“ rechtliche Bewertung des Schiedsgerichts allein nicht aus, um dessen Entscheidung aufzuheben.
Schlüsselerkenntnisse für die Schiedspraxis
1. Reichweite der Schiedsklausel bei Multi-Verträgen
Das Gericht stellt klar: Auch spätere, ausführende Verträge (wie z. B. Transportvereinbarungen) können unter eine frühere Schiedsklausel fallen – insbesondere, wenn diese weit gefasst ist. Entscheidend ist dabei die wirtschaftliche und organisatorische Einheit der Vereinbarungen.
⚖️ Praxis-Tipp: Bei Rahmenverträgen mit nachfolgenden Ausführungsverträgen ist eine eindeutige Verknüpfung (oder Trennung) in Bezug auf die Schiedsklausel unerlässlich.
2. Beweislast bei Einwendungen gegen die Zuständigkeit
Das Gericht sah in den widersprüchlichen und teilweise unklaren Stellungnahmen von Lineas kein ausreichend substantielles Bestreiten. Die Folge: Das Schiedsgericht durfte davon ausgehen, dass das Segment Kijfhoek–Terneuzen durch den Schiedsvertrag gedeckt sei.
⚖️ Praxis-Tipp: Wer die Schiedszuständigkeit in Frage stellen will, sollte dies klar, frühzeitig und durchgehend kohärent tun – inklusive dezidierter Stellungnahme zur Reihweite der Schiedsklausel.
3. Begründungspflicht des Schiedsgerichts
Das Gericht betont: Eine Schiedsentscheidung muss nicht auf jedes einzelne Argument eingehen. Es genügt, wenn eine zusammenhängende Begründung erkennbar ist. Eine (möglicherweise falsche) rechtliche Würdigung stellt keinen Aufhebungsgrund dar.
⚖️ Praxis-Tipp: Die Anforderungen an die Begründung einer Schiedsspruchs sind zwar real, aber nicht mit der eines staatlichen Urteils gleichzusetzen. Formale „Unvollständigkeit“ reicht nicht zur Kassation.
4. Verletzung des rechtlichen Gehörs
Lineas machte geltend, ihre Argumente seien ignoriert worden. Das Gericht sah hingegen keine Verletzung des rechtlichen Gehörs – Lineas hatte mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme und habe diese auch genutzt.
Fazit
Dieser Fall verdeutlicht, dass Schiedsgerichte bei der Interpretation multipler Verträge und Rahmenvereinbarungen einen gewissen Beurteilungsspielraum haben – solange sie nicht offenkundig den Parteiwillen ignorieren oder fundamentale Verfahrensgrundsätze verletzen.
Für Praktiker im Bereich Transport, Logistik und Schiedsgerichtsbarkeit ist der Fall ein mahnendes Beispiel: Die Weichen für den Erfolg oder Misserfolg eines Schiedsverfahrens werden nicht selten bereits beim Vertragsdesign und in der frühen Prozessstrategie gestellt.

