Eine Schiedsvereinbarung ist die vertragliche Abrede zwischen zwei oder mehr Parteien, Streitigkeiten ganz oder teilweise der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu unterwerfen. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Schiedsverfahrens und ist in der internationalen Wirtschaftspraxis weit verbreitet.
Fachdefinition
Nach § 1029 Abs. 1 ZPO ist eine Schiedsvereinbarung eine Vereinbarung, durch die die Parteien alle oder bestimmte Streitigkeiten zwischen ihnen der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterwerfen.
Sie kann in zwei Formen auftreten:
Schiedsklausel – als Teil eines Hauptvertrags (z. B. Kaufvertrag, Liefervertrag)
Schiedsvertrag – als eigenständige Vereinbarung nach Entstehung eines Streits
Formvorschriften ergeben sich aus § 1031 ZPO:
Schriftform, auch elektronisch
Austausch von Schreiben, Fax oder E-Mail genügt
Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Schiedsvereinbarung ist ausreichend, wenn eindeutig einbezogen
Eine Schiedsvereinbarung ist von der Trennbarkeit (Separability) geprägt, d. h., ihre Wirksamkeit bleibt unabhängig vom Bestand des Hauptvertrags bestehen.
Praxisbeispiel
Ein deutsches Bauunternehmen und ein niederländischer Stahlhändler schließen einen Liefervertrag, der folgende Schiedsvereinbarung enthält:
„Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) entschieden. Schiedsort ist Köln, Deutschland. Verfahrenssprache ist Englisch.“
Kommt es später zu Qualitätsstreitigkeiten, wird das Verfahren vor einem dreiköpfigen DIS-Schiedsgericht in Köln geführt.
Relevanz & Vorteile
Die Schiedsvereinbarung ermöglicht es, Streitigkeiten vertraulich, flexibel und mit fachkundigen Schiedsrichtern zu klären. Sie schafft internationale Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs nach dem New Yorker Übereinkommen und kann Verfahrensdauer und -kosten im Vergleich zu staatlichen Gerichten reduzieren. Eine klare und präzise Formulierung vermeidet Zuständigkeitsstreitigkeiten.
Weiterführende Links
Glossar: [Schiedsklausel], [Schiedsverfahren], [Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen], [New Yorker Übereinkommen (NYC)]
Blog: [Schiedsvereinbarungen richtig gestalten – Praxistipps]
