Ein Beitrag von Jan Dwornig LL.M. OblOSB, Fachanwalt für Transport- und Wirtschaftsrecht
ASEAC
Mit der Umbenennung von CEAC zu ASEAC im Juli 2023 positioniert sich das Hamburger Schiedszentrum neu: weg vom rein chinesisch-europäischen Fokus hin zu einem breiteren asiatisch-europäischen Ansatz. Das Ziel bleibt: eine neutrale, effiziente und international anschlussfähige Schiedsinstitution für grenzüberschreitende Handels- und Investitionsstreitigkeiten zu bieten.
1. Von CEAC zu ASEAC: Hintergrund und Neuausrichtung
Das Asian European Arbitration Centre (ASEAC) mit Sitz in Hamburg ist die Nachfolgeinstitution des 2008 gegründeten Chinese European Arbitration Centre (CEAC). Die Umbenennung im Jahr 2023 reflektiert eine strategische Erweiterung des geografischen Fokus auf ganz Asien. Trägerin ist die Asian European Arbitration Association e.V. (ASEAA), die sich der Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit in asiatisch-europäischen Rechtsbeziehungen widmet.
2. ASEAC-Schiedsregeln: Modern, neutral, international
Die ASEAC Arbitration Rules (Stand: 1. Juli 2023) basieren auf den UNCITRAL-Schiedsregeln und wurden an die Bedürfnisse interkultureller Verfahren angepasst. Sie bieten:
- Neutralität: Gleichberechtigte Beteiligung asiatischer und europäischer Juristen
- Flexibilität: Anpassbare Verfahrenssprache, Ort und Anzahl der Schiedsrichter
- Effizienz: Klare Fristen und digitales Verfahrensmanagement
- Anerkennung: Schiedssprüche sind gemäß dem New Yorker Übereinkommen weltweit vollstreckbar
3. Ablauf eines ASEAC-Schiedsverfahrens
- Einreichung der Schiedsklage bei ASEAC in Hamburg
- Ernennung des Schiedsgerichts durch die Parteien oder die ASEAC-Ernennungsbehörde
- Verfahrenskonferenz und Festlegung des Zeitplans
- Schriftwechsel und ggf. mündliche Verhandlung
- Schiedsspruch innerhalb der festgelegten Fristen
4. Vorteile von ASEAC
- Geografische Neutralität: Sitz in Hamburg, einem etablierten Schiedsort
- Interkulturelle Kompetenz: Expertise in asiatisch-europäischen Handelsbeziehungen
- Digitale Infrastruktur: Online-Einreichung und -Verwaltung von Dokumenten
- Transparente Kostenstruktur: Klar definierte Gebühren und Kostenvorschüsse
5. Vergleich: ASEAC im Kontext anderer Schiedsinstitutionen
| Kriterium | ASEAC (Hamburg) | SIAC (Singapur) | HKIAC (Hongkong) |
|---|---|---|---|
| Geografischer Fokus | Asien–Europa | Asien–international | Asien–international |
| Verfahrenssprache | Englisch, andere auf Anfrage | Englisch, Chinesisch | Englisch, Chinesisch |
| UNCITRAL-basiert | Ja | Ja | Ja |
| Notfallschiedsrichter | Ja | Ja | Ja |
| Digitale Infrastruktur | Ja | Ja | Ja |
| Sitz des Verfahrens | Hamburg | Singapur | Hongkong |
6. Die ASEAC Clause: Vertragliche Grundlage für die Streitbeilegung
Damit ein Schiedsverfahren vor dem ASEAC eingeleitet werden kann, bedarf es einer entsprechenden Schiedsklausel im Vertrag. Die ASEAC empfiehlt eine klar formulierte Standardklausel, die Parteien in ihre internationalen Handelsverträge integrieren können:
„All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Arbitration Rules of the Asian European Arbitration Centre (ASEAC) in force at the time of the commencement of the arbitration by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.“
Diese Klausel ist flexibel und kann um Angaben zu Sitz, Sprache oder Zahl der Schiedsrichter ergänzt werden. Der Vorteil: Parteien erhalten mit der ASEAC Clause einen rechtssicheren und international durchsetzbaren Mechanismus zur Streitbeilegung – auf neutralem Boden und mit institutioneller Unterstützung.
Tipp: In deutschsprachigen Verträgen kann auch eine zweisprachige Klauselfassung verwendet werden, um Verständlichkeit und Rechtsklarheit zu erhöhen.
7. Fazit
Mit der Neuausrichtung als ASEAC bietet das Hamburger Schiedszentrum eine moderne Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen asiatischen und europäischen Unternehmen. Die Kombination aus Neutralität, Effizienz und interkultureller Kompetenz macht ASEAC zu einer attraktiven Alternative zu anderen internationalen Schiedsinstitutionen.
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