UNCITRAL
Ein Beitrag von Jan Dwornig LL.M., Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
In der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit kommt es auf Vertrauen, Verlässlichkeit – und vor allem auf neutrale, weltweit anerkannte Regeln an. In ad-hoc-Schiedsverfahren werden weltweit die UNCITRAL Arbitration Rules am häufigsten verwendet und dies sowohl in Handels-, als auch in Interstate-Sachen..
Aber was ist UNCITRAL genau? Was zeichnet die Schiedsregeln aus? Und wann ist ein UNCITRAL-Verfahren die richtige Wahl?
1. Was ist UNCITRAL?
UNCITRAL steht für United Nations Commission on International Trade Law – die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht. Sie wurde 1966 gegründet mit dem Ziel, weltweit einheitliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitenden Handel zu schaffen.
UNCITRAL ist keine Schiedsinstitution, sondern:
- ein gesetzgebendes Organ (z. B. für Modellgesetze und Vertragsmuster)
- ein Schöpfer von Verfahrensregeln, etwa für Arbitration oder Mediation
- ein Impulsgeber für Harmonisierung des internationalen Wirtschaftsrechts
Zu den bekanntesten Instrumenten gehören:
- UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration
- UNCITRAL Arbitration Rules
- UNCITRAL Mediation Rules
- CISG (UN-Kaufrecht, 1980)
- New Yorker Übereinkommen (1958 – UNCITRAL spielt eine Schlüsselrolle bei seiner Umsetzung)
2. Die UNCITRAL Arbitration Rules – Überblick
Die UNCITRAL-Schiedsregeln wurden erstmals 1976 veröffentlicht und zuletzt umfasend 2010 reformiert, mit einer Ergänzung 2013 für Investor-Staat-Verfahren.
Zielgruppe & Anwendungsbereich:
Die Regeln richten sich an Parteien, die ein ad-hoc-Schiedsverfahren durchführen möchten – also ohne institutionelle Einbindung (wie z. B. bei der ICC oder DIS). Sie sind geeignet für:
- Staatlich-private Investitionsstreitigkeiten
- Internationale Handelsverträge
- Großprojekte (Infrastruktur, Energie, Bau)
- Verfahren mit hohem Neutralitätsanspruch
3. Struktur und Inhalt der Schiedsregeln
Die UNCITRAL Arbitration Rules regeln sämtliche Aspekte eines Verfahens – von der Einleitung bis zum Schiedsspruch:
Wichtige Inhalte:
- Bestellung der Schiedsrichter (Einzelschiedsrichter oder Dreiergremium)
- Verfahrenssprache und Ort
- Beweisaufnahme und Anhörungen
- Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
- Interim measures (vorläufige Maßnahmen)
- Kosten und Gebühren
- Schiedsspruch (final, mit Begründung)
Die Regeln lassen bewusst Raum für Parteiautonomie – sie können individuell angepasst, kombiniert oder ergänzt werden.
4. Institutionelle Unterstützung trotz ad-hoc
Zwar handelt es sich bei UNCITRAL um ein ad-hoc-Regelwerk, dennoch ist eine institutionelle Verwaltung optional möglich, z. B. durch:
- PCA in Den Haag (häufig bei Investor-Staat-Verfahren)
- ICSID (bei hybriden Verfahren)
- lokale oder spezialisierte Schiedseinrichtungen
Diese übernehmen dann z. B. die Ernennung der Schiedsrichter, das Verfahrensmanagement oder die technische Organisation.
5. UNCITRAL und Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS)
UNCITRAL-Regeln spielen eine zentrale Rolle bei Schiedsverfahren zwischen Staaten und Investoren, insbesondere:
- bei Streitigkeiten nach bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs)
- bei Klagen nach dem Energiecharta-Vertrag (ECT)
- in Kombination mit staatlicher Schiedsgerichtsklausel oder Vertragsvereinbarung
Beispielhafte Fälle:
- Vattenfall v. Germany II (Energiepolitik, ECT, PCA unter UNCITRAL-Regeln)
- Naftogaz v. Russia (Enteignung, UNCITRAL, 2023)
- Yukos-Folgeverfahren
Besonders hervorzuheben ist das UNCITRAL Transparency Framework, das für ISDS-Verfahren größere Offenheit und Nachvollziehbarkeit schafft – z. B. durch:
- Veröffentlichung von Dokumenten
- Öffentliche Anhörungen
- Dritteingaben (Amicus Curiae)
6. Vorteile der UNCITRAL-Schiedsgerichtsbarkeit
✅ Hohe Flexibilität
Individuell anpassbar, kein starres institutionelles Korsett
✅ Internationale Anerkennung
Anerkannt in über 170 Staaten durch das New Yorker Übereinkommen
✅ Neutralität
Keine institutionelle Prägung – attraktiv für Streitparteien mit ausgeprägtem Souveränitätsanspruch
✅ Parteiautonomie
Ort, Spache, Verfahrensdauer, Schiedsrichterwahl – alles verhandelbar
✅ Kompatibilität mit Staatenverträgen
Oft explizit in BITs, ECT und multilateralen Verträgen vorgesehen
7. Nachteile und Herausforderungen
- Kein institutioneller Support ohne zusätzliche Vereinbarung
- Schiedsrichterernennung kann streitanfällig sein, wenn keine Backup-Instanz benannt ist
- Kosten schwer kalkulierbar, da keine Standard-Gebührenordnung
- Technische Organisation (Zustellung, Aktenführung) liegt bei den Parteien
➡ Daher empfiehlt sich bei UNCITRAL-Verfahren oft die Verwaltung durch eine neutrale Institution, etwa PCA oder DIS.
8. Beispielklausel – UNCITRAL Arbitration Clause
UNCITRAL empfiehlt folgende Standard-Schiedsklausel:
„Any dispute, controversy or claim arising out of or relating to this contract shall be settled by arbitration in accordance with the UNCITRAL Arbitration Rules.“
Optional zu ergänzen:
- Zahl der Schiedsrichter
- Ort des Verfahrens
- Sprache
- Schiedsrichterernennende Stelle (z. B. PCA)
9. Fazit
Die UNCITRAL-Schiedsgerichtsbarkeit steht für maximale Flexibilität, internationale Anerkennung und souveräne Neutralität. Sie eignet sich ideal für komplexe Streitigkeiten mit staatlicher Beteiligung, internationalen Lieferketten oder anspruchsvollen Parteienstrukturen.
Wer sich für ein ad-hoc-Verfahren entscheidet, braucht allerdings eine erfahrene verfahrensleitende Hand – sei es institutionell (z. B. PCA) oder anwaltlich.
Sie möchten ein UNCITRAL-Verfahren einleiten, eine Schiedsklausel entwerfen oder ein laufendes Verfahren strategisch begleiten?
Ich berate Sie gerne – mit juristischer Expertise im internationalen Wirtschaftsrecht und einem klaren Blick auf Struktur, Sprache und Strategie.
