UNCITRAL Arbitration Rules: Praxis, Vorteile & Beispiele

UNCITRAL-Regeln in der Praxis: Wann sie die richtige Wahl sind

Was ist UNCITRAL?

UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law) ist die UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Sie entwickelt weltweit anerkannte Rechtsinstrumente wie Modellgesetze, Vertragsmuster und insbesondere die UNCITRAL Arbitration Rules (UAR).
Wichtig: UNCITRAL ist keine Schiedsinstitution, sondern ein gesetzgebendes Organ.

Überblick: UNCITRAL Arbitration Rules

Die UNCITRAL Arbitration Rules (letzte große Reform 2010, Ergänzungen 2013 und 2021) sind international etablierte Verfahrensregeln für ad-hoc Schiedsverfahren – also Verfahren ohne institutionelle Verwaltung.

Typische Einsatzfelder:

  • Staatlich-private Investitionsstreitigkeiten
  • Internationale Handelsverträge
  • Großprojekte in Infrastruktur, Energie oder Bau
  • Streitigkeiten mit hohem Neutralitätsbedarf

Die Regeln regeln alle Schritte – von der Schiedsrichterbestellung bis zum Schiedsspruch – und bieten maximale Flexibilität und Parteiautonomie.

Vorteile der UNCITRAL-Regeln

  • Hohe Flexibilität: Parteien bestimmen Ort, Sprache, Anzahl der Schiedsrichter selbst.
  • Internationale Anerkennung: Vollstreckung in über 170 Staaten nach dem New Yorker Übereinkommen.
  • Neutralität: Keine institutionelle Bindung – ideal bei sensiblen internationalen Streitigkeiten.
  • Parteiautonomie: Anpassbare Verfahren und Schiedsrichterwahl.
  • Kompatibilität: Häufig in Investitionsschutzverträgen vorgesehen.

Nachteile und Herausforderungen

  • Kein institutioneller Support: Ohne separate Vereinbarung keine organisatorische Unterstützung.
  • Schiedsrichterernennung: Blockaden möglich, wenn keine Ersatzregelung existiert.
  • Kostenkontrolle: Keine feste Gebührenordnung.
  • Organisation in Eigenleistung: Parteien müssen das Verfahren selbst administrieren.

Praxis-Tipp: In komplexen Fällen kann eine neutrale Institution wie die PCA – Permanent Court of Arbitration administrative Aufgaben übernehmen.

Wann UNCITRAL-Regeln sinnvoll sind

UNCITRAL-Verfahren eignen sich besonders:

  • bei maximaler Flexibilität und individueller Anpassung
  • wenn Neutralität entscheidend ist
  • für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit unterschiedlichen Rechtskulturen
  • bei staatlichen Beteiligungen oder Investitionsschutzfällen
  • wenn schnelle Entscheidungen nötig sind – auch mit den beschleunigten UNCITRAL-Regeln

Beispielklausel

“Any dispute, controversy or claim arising out of or relating to this contract shall be settled by arbitration in accordance with the UNCITRAL Arbitration Rules.”

Ergänzbar um Ort, Sprache, Zahl der Schiedsrichter und Ernennungsstelle.

Fazit & Empfehlung

Die UNCITRAL-Schiedsgerichtsbarkeit bietet Flexibilität, internationale Akzeptanz und Neutralität – perfekt für internationale, komplexe und sensible Streitigkeiten. Wichtig ist jedoch, dass Parteien die organisatorischen Anforderungen frühzeitig klären, z. B. durch die Benennung einer Verwaltungsstelle.


Weiterführende Inhalte auf schiedsgericht.expert:




UNCITRAL-Schiedsgerichtsbarkeit – Flexibel, international, staatenübergreifend

UNCITRAL

Ein Beitrag von Jan Dwornig LL.M., Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

In der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit kommt es auf Vertrauen, Verlässlichkeit – und vor allem auf neutrale, weltweit anerkannte Regeln an. In ad-hoc-Schiedsverfahren werden weltweit die UNCITRAL Arbitration Rules am häufigsten verwendet und dies sowohl in Handels-, als auch in Interstate-Sachen..

Aber was ist UNCITRAL genau? Was zeichnet die Schiedsregeln aus? Und wann ist ein UNCITRAL-Verfahren die richtige Wahl?


1. Was ist UNCITRAL?

UNCITRAL steht für United Nations Commission on International Trade Law – die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht. Sie wurde 1966 gegründet mit dem Ziel, weltweit einheitliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitenden Handel zu schaffen.

UNCITRAL ist keine Schiedsinstitution, sondern:

  • ein gesetzgebendes Organ (z. B. für Modellgesetze und Vertragsmuster)
  • ein Schöpfer von Verfahrensregeln, etwa für Arbitration oder Mediation
  • ein Impulsgeber für Harmonisierung des internationalen Wirtschaftsrechts

Zu den bekanntesten Instrumenten gehören:

  • UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration
  • UNCITRAL Arbitration Rules
  • UNCITRAL Mediation Rules
  • CISG (UN-Kaufrecht, 1980)
  • New Yorker Übereinkommen (1958 – UNCITRAL spielt eine Schlüsselrolle bei seiner Umsetzung)

2. Die UNCITRAL Arbitration Rules – Überblick

Die UNCITRAL-Schiedsregeln wurden erstmals 1976 veröffentlicht und zuletzt umfasend 2010 reformiert, mit einer Ergänzung 2013 für Investor-Staat-Verfahren.

Zielgruppe & Anwendungsbereich:

Die Regeln richten sich an Parteien, die ein ad-hoc-Schiedsverfahren durchführen möchten – also ohne institutionelle Einbindung (wie z. B. bei der ICC oder DIS). Sie sind geeignet für:

  • Staatlich-private Investitionsstreitigkeiten
  • Internationale Handelsverträge
  • Großprojekte (Infrastruktur, Energie, Bau)
  • Verfahren mit hohem Neutralitätsanspruch

3. Struktur und Inhalt der Schiedsregeln

Die UNCITRAL Arbitration Rules regeln sämtliche Aspekte eines Verfahens – von der Einleitung bis zum Schiedsspruch:

Wichtige Inhalte:

  • Bestellung der Schiedsrichter (Einzelschiedsrichter oder Dreiergremium)
  • Verfahrenssprache und Ort
  • Beweisaufnahme und Anhörungen
  • Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
  • Interim measures (vorläufige Maßnahmen)
  • Kosten und Gebühren
  • Schiedsspruch (final, mit Begründung)

Die Regeln lassen bewusst Raum für Parteiautonomie – sie können individuell angepasst, kombiniert oder ergänzt werden.


4. Institutionelle Unterstützung trotz ad-hoc

Zwar handelt es sich bei UNCITRAL um ein ad-hoc-Regelwerk, dennoch ist eine institutionelle Verwaltung optional möglich, z. B. durch:

  • PCA in Den Haag (häufig bei Investor-Staat-Verfahren)
  • ICSID (bei hybriden Verfahren)
  • lokale oder spezialisierte Schiedseinrichtungen

Diese übernehmen dann z. B. die Ernennung der Schiedsrichter, das Verfahrensmanagement oder die technische Organisation.


5. UNCITRAL und Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS)

UNCITRAL-Regeln spielen eine zentrale Rolle bei Schiedsverfahren zwischen Staaten und Investoren, insbesondere:

  • bei Streitigkeiten nach bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs)
  • bei Klagen nach dem Energiecharta-Vertrag (ECT)
  • in Kombination mit staatlicher Schiedsgerichtsklausel oder Vertragsvereinbarung

Beispielhafte Fälle:

  • Vattenfall v. Germany II (Energiepolitik, ECT, PCA unter UNCITRAL-Regeln)
  • Naftogaz v. Russia (Enteignung, UNCITRAL, 2023)
  • Yukos-Folgeverfahren

Besonders hervorzuheben ist das UNCITRAL Transparency Framework, das für ISDS-Verfahren größere Offenheit und Nachvollziehbarkeit schafft – z. B. durch:

  • Veröffentlichung von Dokumenten
  • Öffentliche Anhörungen
  • Dritteingaben (Amicus Curiae)

6. Vorteile der UNCITRAL-Schiedsgerichtsbarkeit

✅ Hohe Flexibilität

Individuell anpassbar, kein starres institutionelles Korsett

✅ Internationale Anerkennung

Anerkannt in über 170 Staaten durch das New Yorker Übereinkommen

✅ Neutralität

Keine institutionelle Prägung – attraktiv für Streitparteien mit ausgeprägtem Souveränitätsanspruch

✅ Parteiautonomie

Ort, Spache, Verfahrensdauer, Schiedsrichterwahl – alles verhandelbar

✅ Kompatibilität mit Staatenverträgen

Oft explizit in BITs, ECT und multilateralen Verträgen vorgesehen


7. Nachteile und Herausforderungen

  • Kein institutioneller Support ohne zusätzliche Vereinbarung
  • Schiedsrichterernennung kann streitanfällig sein, wenn keine Backup-Instanz benannt ist
  • Kosten schwer kalkulierbar, da keine Standard-Gebührenordnung
  • Technische Organisation (Zustellung, Aktenführung) liegt bei den Parteien

➡ Daher empfiehlt sich bei UNCITRAL-Verfahren oft die Verwaltung durch eine neutrale Institution, etwa PCA oder DIS.


8. Beispielklausel – UNCITRAL Arbitration Clause

UNCITRAL empfiehlt folgende Standard-Schiedsklausel:

„Any dispute, controversy or claim arising out of or relating to this contract shall be settled by arbitration in accordance with the UNCITRAL Arbitration Rules.“

Optional zu ergänzen:

  • Zahl der Schiedsrichter
  • Ort des Verfahrens
  • Sprache
  • Schiedsrichterernennende Stelle (z. B. PCA)

9. Fazit

Die UNCITRAL-Schiedsgerichtsbarkeit steht für maximale Flexibilität, internationale Anerkennung und souveräne Neutralität. Sie eignet sich ideal für komplexe Streitigkeiten mit staatlicher Beteiligung, internationalen Lieferketten oder anspruchsvollen Parteienstrukturen.

Wer sich für ein ad-hoc-Verfahren entscheidet, braucht allerdings eine erfahrene verfahrensleitende Hand – sei es institutionell (z. B. PCA) oder anwaltlich.


Sie möchten ein UNCITRAL-Verfahren einleiten, eine Schiedsklausel entwerfen oder ein laufendes Verfahren strategisch begleiten?
Ich berate Sie gerne – mit juristischer Expertise im internationalen Wirtschaftsrecht und einem klaren Blick auf Struktur, Sprache und Strategie.


Sharr Beteiligungs GmbH gegen die Privatisierungsagentur des Kosovo

Erfolgreiches Schiedsverfahren vor dem Haager Ständigen Schiedsgerichtshof

Ein seltener Einblick in ein Schiedsverfahren zur Privatisierung im Westbalkan

Im März 2022 entschied ein Schiedsgericht unter der administrativen Leitung des Permanent Court of Arbitration (PCA) zugunsten der deutschen Sharr Beteiligungs GmbH. Der Fall zeigt eindrucksvoll, wie vertragsbasierte Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Kontext internationaler Privatisierungen genutzt werden können – ein bislang wenig bekanntes, aber professionell geführtes Forum. Der Streit drehte sich um die Auslegung eines Aktienkaufvertrags (Share Purchase Agreement, SPA) aus dem Jahr 2010, die Einhaltung von Investitionsverpflichtungen und die Rolle wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

Hintergrund: Privatisierung der SharrCem-Fabrik

Im Dezember 2010 erwarb die Sharr Beteiligungs GmbH – ein Tochterunternehmen der griechischen Titan Cement Group – im Rahmen eines kosovarischen Privatisierungsverfahrens die Zementfabrik „SharrCem“ in Hani i Elezit. Der Kaufpreis betrug ca. 30,1 Millionen Euro. Teil des SPA war die Verpflichtung, innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss mindestens 35 Millionen Euro in das Unternehmen zu investieren, allerdings nur bei im Wesentlichen unveränderten Marktbedingungen.

Nach Ablauf der Investitionsfrist im Dezember 2015 beauftragte die kosovarische Privatisierungsagentur (PAK) eine unabhängige Überprüfung der von SharrCem gemeldeten Investitionen. Die PAK kam zu dem Ergebnis, dass rund 9,44 Millionen Euro an Investitionen fehlten. Insbesondere monierte sie:

  • Auslandsinvestitionen in Tochtergesellschaften in Nordmazedonien und Albanien (z. B. Rudmak DOOEL, Cement Plus shpk) seien nicht vertragskonform.
  • Laufende Betriebskosten seien nicht als „kapitalwirksame Investitionen“ zu werten.
  • Ein Teil der Investitionen sei verspätet erfolgt.

Die PAK forderte daher eine Ausgleichszahlung von rund 9,44 Millionen Euro. Die Sharr Beteiligungs GmbH wies diese Forderung zurück, machte die Erfüllung der Investitionsverpflichtungen geltend und verwies auf die veränderten Marktbedingungen.

Der Gang zum Schiedsgericht

Am 29. Januar 2019 leitete Sharr Beteiligungs ein Schiedsverfahren nach den UNCITRAL-Schiedsregeln 2010 ein. Verfahrensort war Wien, administrativ betreut wurde das Verfahren durch den Ständigen Schiedsgerichtshof (Permanent Court of Arbitration, PCA) in Den Haag. Die Verfahrenssprache war Englisch.

Das Schiedsgericht bestand aus drei international anerkannten Schiedsrichtern:

  • Stephen L. Drymer (Kanada),
  • Bartosz Krużewski (Polen),
  • Maria Vicien-Milburn (Argentinien, Vorsitzende).

Beide Parteien wurden durch international tätige Kanzleien vertreten: Sharr Beteiligungs durch Three Crowns LLP, die PAK durch Squire Patton Boggs LLP.

Das Verfahren dauerte rund drei Jahre und folgte einem klassischen Ablauf mit Schriftsatzwechsel, Prüfung durch Experten (u. a. BDO) und vermutlich mündlicher Verhandlung (vermutlich pandemiebedingt teils virtuell).

Argumente der Parteien im Detail

Sharr Beteiligungs GmbH argumentierte:

  • Die getätigten Investitionen, auch in ausländische Beteiligungen, seien integraler Bestandteil der Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit von SharrCem.
  • Die vertragliche Investitionsverpflichtung gelte unter der Prämisse stabiler Marktbedingungen, die sich jedoch verschlechtert hätten.
  • Die Nachforderung sei eine nicht vereinbarte Vertragsstrafe und damit unzulässig.
  • SharrCem sei nicht Vertragspartnerin des SPA und dürfe daher nicht in Haftung genommen werden.

Die PAK hielt dagegen:

  • Die vereinbarten Investitionen bezogen sich explizit auf die kosovarische Gesellschaft SharrCem.
  • Ausgaben für ausländische Beteiligungen oder laufende Betriebskosten seien nicht vertragsgemäß.
  • Ein unabhängiges Gutachten habe keine relevanten Marktveränderungen festgestellt.
  • Die Nachforderung von 9,44 Mio. Euro sei als vertraglich vorgesehener Ausgleich gerechtfertigt.

Der Schiedsspruch: Sieg für die Sharr Beteiligungs GmbH

Am 7. März 2022 fällte das Schiedsgericht seinen Schiedsspruch. In einem Mehrheitsentscheid (2:1) wurde der PAK untersagt, die geforderte Zahlung von Sharr Beteiligungs zu verlangen.

Das Tribunal urteilte:

  • Die Auslandsinvestitionen seien bei der Bewertung des Investitionsziels zu berücksichtigen.
  • Eine wesentliche Pflichtverletzung seitens der Sharr Beteiligungs GmbH lag nicht vor.
  • Die Zahlungsaufforderung der PAK war rechtswidrig.

Zusätzlich wurde die PAK verpflichtet, rund 1,85 Millionen Euro an Verfahrenskosten und Zinsen an die Klägerin zu zahlen. Die PAK akzeptierte das Urteil und beglich die Summe im April 2022.

Bedeutung und Ausblick

Der Fall belegt eindrucksvoll, wie vertragsbasierte Schiedsverfahren im internationalen Wirtschaftsrecht zur Konfliktbeilegung eingesetzt werden. Besonders bemerkenswert ist die professionelle Administration durch das PCA sowie die Bereitschaft eines staatlichen Akteurs, ein internationales Urteil anzuerkennen und umzusetzen.

Für Investoren in Transformationsländern wie dem Kosovo bedeutet das Verfahren ein wichtiges Signal: Rechtsstaatlichkeit und Vertragsschutz können auch außerhalb von Investitionsschutzabkommen durchgesetzt werden.

Auch wenn der vollständige Schiedsspruch vertraulich bleibt, gibt die öffentliche Dokumentation durch die PAK und die Medienlage ausreichende Einblicke, um diesen Fall als Referenz für erfolgreiche Schiedsverfahren zu nutzen.

Wenn Sie Interesse an weiteren Details oder einer Analyse des (nicht öffentlich publizierten) Schiedsspruchs haben, kontaktieren Sie mich gerne über schiedsgericht.expert. Ich teile das Dokument auf Anfrage im Rahmen individueller Interessenabwägung.


Infobox: Der Ständige Schiedsgerichtshof (PCA) in Den Haag

  • Gegründet: 1899
  • Sitz: Friedenspalast, Den Haag, Niederlande
  • Mandat: Beilegung internationaler Streitigkeiten durch Schiedsverfahren, Vermittlung und Vergleich
  • Verfahren: u. a. nach UNCITRAL-Regeln, bilateral vereinbarte Regeln, PCA-eigene Regeln
  • Zuständigkeit: Staaten, internationale Organisationen, private Akteure
  • Sprachen: Multilingual, u. a. Englisch und Französisch
  • Bekannte Fälle: Island vs. Norwegen (Kontinentalschelf), Philip Morris vs. Uruguay, Ukraine vs. Russland (Krim)
  • Website: pca-cpa.org

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