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Betrug vor dem Schiedsgericht: Zwischen Parteiautonomie, Aufklärungspflicht und internationaler öffentlicher Ordnung

Aktenordner mit Kunden- und Lieferantenrechnungen als Symbol für Dokumentationspflicht und Beweismittel im Schiedsverfahren bei Betrug und Korruption

Ordnung und Transparenz: Schiedsgerichte im Spannungsfeld zwischen Aufklärungspflicht und Parteiautonomie

Nach dem Artikel von Simon Greenberg & Alexis Foucard (Clifford Chance), Revue de l’Arbitrage 2020

Betrug im Schiedsgerichtsverfahren

Einleitung: Betrug als Stresstest für die Integrität der Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichte sind längst keine „Black Box“ der Parteiautonomie mehr. Wenn Betrug – ob durch Korruption, Täuschung oder verfahrensbezogene Manipulation – vorgetragen wird, geraten Schiedsrichter in ein Spannungsfeld: Sie sollen Vertraulichkeit wahren, zügige Verfahren gewährleisten – und gleichzeitig rechtsstaatlich korrekt und unter Beachtung der internationalen öffentlichen Ordnung entscheiden. Der Beitrag von Greenberg & Foucard zeigt eindrücklich, welche Verantwortung dabei auf den Schiedsrichtern lastet und wie staatliche Gerichte in der Nachkontrolle eingreifen.


I. Betrug und Korruption als materiell-rechtliche Fragen im Schiedsverfahren

1. Definition und Erscheinungsformen

Die Autoren unterscheiden:

Beispielhafte Fälle:

2. Auswirkungen auf die Schiedsfähigkeit

Greenberg und Foucard argumentieren, dass die Frage der Schiedsfähigkeit nicht vor einer materiell-rechtlichen Prüfung des Betrugs geklärt werden kann. Ein Betrugsverdacht darf also nicht zur präventiven Disqualifikation eines Falls führen – vielmehr müssen die Schiedsrichter den Sachverhalt aufklären und gegebenenfalls von Amts wegen prüfen, ob ein Verstoß gegen die ordre public international vorliegt.


II. Betrug im Verfahrensverlauf – prozessuale Herausforderungen

1. Die Ermittlungsbefugnis der Schiedsrichter

Ein zentrales Argument der Autoren: Schiedsrichter sind nicht nur „referees“ passiver Parteistreitigkeiten, sondern müssen bei konkreten Verdachtsmomenten proaktiv tätig werden. Dazu gehört:

Beispielhafte „red flags“:

2. Standard der Beweisführung: Einheitlich zivilrechtlich?

Die Autoren treten der in Einzelfällen geforderten Erhöhung der Beweisanforderungen bei Betrug (z. B. „beyond reasonable doubt“) entgegen. Sie argumentieren, dass dies dem zivilrechtlichen Charakter des Schiedsverfahrens widerspricht. Der Standard müsse wie üblich sein:

Schiedsgerichte sollten sich nicht hinter der Begründung verstecken, Betrug sei zu schwer beweisbar – sondern müssten zu einer fundierten Würdigung kommen.


III. Kontrolle durch staatliche Gerichte

1. Gerichtliche Kontrolle von Schiedssprüchen wegen Verstoßes gegen die internationale öffentliche Ordnung

Staatliche Gerichte prüfen in Anerkenungs- und Aufhebungsverfahren regelmäßig, ob Schiedssprüche mit fundamentalen Grundsätzen kollidieren.

Frankreich gilt hier als besonders aktiv:

In anderen Staaten (z. B. USA, Schweiz) ist die Schwelle höher, aber auch dort gibt es Beispiele:

2. Aufhebung wegen betrügerischen Verfahrens („fraud in the arbitration proceedings“)

Wird das Schiedsverfahren selbst manipuliert – etwa durch

Der Fall Bernard Tapie (Frankreich):
Ein ICC-Schiedsspruch, der Tapie 403 Mio. EUR zusprach, wurde aufgehoben, da der Vorsitzende Schiedsrichter enge private und geschäftliche Beziehungen zum Kläger hatte. Das Verfahren war intansparent und parteilich.


IV. Empfehlungen der Autoren

Greenberg & Foucard formulieren konkrete Vorschläge:


Fazit: Die „Schiedsverfahrens-Ethik“ im Brennpunkt

Betrug ist kein Randphänomen, sondern ein strukturelles Risiko im internationalen Handel – und damit auch in der Schiedsgerichtsbarkeit. Der Umgang damit wird zum Lackmustest für die Legitimität des alternativen Streitbeilegungssystems. Der Beitrag von Greenberg & Foucard bietet nicht nur einen exzellenten Überblick über aktuelle Entwicklungen, sondern formuliert auch den normativen Anspruch: Schiedsrichter sind keine „blinden Richter“, sondern Garanten einer integren, ordnungskonformen Verfahrenserledigung.


Autorenschaft und Quelle

Dieser Beitrag fasst wesentliche Gedanken des Aufsatzes Simon Greenberg & Alexis Foucard, „La fraude devant l’arbitre : questions matérielles et procédurales“, Revue de l’Arbitrage, 2020, zusammen. Die Rechte am Originaltext liegen bei den Autoren und der Revue de l’Arbitrage. Der vorliegende Beitrag dient ausschließlich der inhaltlichen Auseinandersetzung zu wissenschaftlichen und berufsbezogenen Zwecken.

Zu unserem Beitrag über den Betrug durch Anwälte

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