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Survival Clause

Die Survival Clause – häufig auch als Sunset-Klausel bezeichnet – ist eine typische Bestimmung in Investitionsschutzabkommen. Sie sorgt dafür, dass Investoren auch nach Beendigung oder Kündigung des Abkommens weiterhin für einen festgelegten Zeitraum geschützt bleiben.

Fachdefinition
Die Survival Clause verlängert die Geltung der Schutzstandards eines Investitionsschutzvertrages für bereits bestehende Investitionen.

Wesentliche Punkte:
Dauer: meist 10 bis 20 Jahre nach Vertragsende
Schutzwirkung: umfasst Standards wie Fair and Equitable Treatment (FET), Schutz vor Enteignung oder Diskriminierung
Rechtsfolge: ermöglicht Investoren weiterhin die Einleitung von Investitionsschiedsverfahren, z. B. nach ICSID oder UNCITRAL-Regeln
Synonym: Sunset-Klausel (der Begriff Survival Clause ist im englischen Sprachgebrauch verbreiteter)

Praxisbeispiel
Ein afrikanischer Staat kündigt ein BIT mit Deutschland. Dank der Survival Clause bleiben deutsche Investitionen, die vor der Kündigung getätigt wurden, für weitere 15 Jahre geschützt. Ein Investor, dessen Bergbaukonzession nach Vertragsende widerrufen wird, kann sich weiterhin auf den Investitionsschutz berufen und ein Schiedsverfahren einleiten.

Relevanz & Vorteile
Für Investoren: Planungssicherheit, da Investitionen auch langfristig geschützt bleiben.
Für Staaten: Eingeschränkter regulatorischer Spielraum selbst nach Vertragsende.
Politische Debatte: Survival Clauses werden zunehmend kritisch gesehen, weil sie Reformen im Investitionsschutzrecht verlangsamen.

Weiterführende Links
Glossar: [Sunset-Klausel], [BIT – Bilaterales Investitionsschutzabkommen], [Investitionsschiedsverfahren], [ICSID]
Blog: [Survival Clauses im Investitionsschutz – Verlängerung oder Blockade?]

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